Stand: Februar 2010
1. ABSCHLUSS DES VERTRAGES
Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn eine schriftliche Reservierungsbestätigung seitens des Esstaurant Berlin vorliegt und diese vom Vertragspartner unterzeichnet ist. Auftragsnehmer ist die Kochatelier GmbH. Die Reservierung von Räumen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung dieser bedarf der schriftlichen Genehmigung vom Esstaurant.
2. LEISTUNGEN; PREISE
Alle angegebenen Preise für Leistungen im Esstaurant sind Inklusivpreise. Sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und das Bedienungsgeld. Ändert sich nach Vertragsabschluß der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. Die Bereitstellungskosten für die Räume bzw. Flächen gelten wie im jeweils abgeschlossenen Vertrag ausgewiesen. Wir benötigen spätestens 2 Tage vor der Veranstaltung eine schriftliche Mitteilung über die genaue Teilnehmerzahl. Danach berechnen wir den gebuchten Auftrag. In diesem Fall richtet sich die Vergütung für das Essen auch dann nach der Garantiezahl, wenn weniger Teilnehmer erschienen sind. Wenn die angegebene Teilnehmerzahl überschritten wird, ist die tatsächliche Teilnehmerzahl für die Berechnung der Speisen und Getränke maßgebend. Die Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungserstellung 4 Monate, so behält sich das Esstaurant das Recht vor Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
3. STORNIERUNGSFRISTEN / RÜCKTRITT
kostenfreie Stornierung der gesamten Leistungen 1 Woche vor der Veranstaltung, 50 % der vereinbarten Leistungen/Garantiezahl kostenfrei 2 Tage im voraus, 25 % der vereinbarten Leistungen/Garantiezahl kostenfrei 4 Tage im voraus. Bei einer späteren Stornierung, berücksichtigen wir einen Kulanzabzug und berechnen 80% des gebuchten Auftrags.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Auftragnehmer ist berechtigt 8%Verzugszinsen über dem jeweiligen EZB-Satz zu berechnen. Der Auftraggeber haftet für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke, etc. Für die Reservierung von Räumlichkeiten kann eine Vorauszahlung in Höhe von 30%- 50 % des zu erwartenden Umsatzes verlangt werden.
5. HAFTUNG
Die Vertragspartner des Esstaurant bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Esstaurant in vollem Umfang für durch Sie selbst, ihre Gäste oder vom Auftraggeber beauftragte Dritte verursachten Schäden gesamtschuldnerisch. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Das Esstaurant kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt das Esstaurant zur fristlosen Löschung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird. Soweit das Esstaurant für den Veranstalter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen und für Rechnung des Veranstalters; der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Esstaurant von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. Anlieferung, Aufstellung, Abbau und Abtransport von Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen erfolgen durch den Auftraggeber auf dessen alleiniges Risiko. Einzelheiten sind eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mit dem Esstaurant abzustimmen. Auf Anfrage wird Hilfspersonal für Transport und Aufstellung im Rahmen des Möglichen gegen besondere Vergütung gestellt. Das Esstaurant haftet nicht für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände. Das Esstaurant haftet für abhanden gekommene oder beschädigte Ausstellungsstücke des Bestellers nur dann, wenn seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Für Beschädigungen und/oder Verlust an Einrichtungen und/oder Inventar vom Esstaurant im Zusammenhang mit der Veranstaltung haften Besteller und Veranstalter unabhängig vom Verschulden.
6. BESONDERE HINWEISE
Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. ein Korkgeld von mindestens 15,00 € inkl. Mwst. erhoben. Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf im übrigen –ebenso wie sonstige Gegenstände- nur mit Zustimmung vom Esstaurant angebracht werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial an den Wänden unter Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln und Schrauben ist untersagt. Evtl. Schäden werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Am Ende der Veranstaltung sind eingebrachte Gegenstände aus dem Restaurant zu entfernen. Es erfolgt eine Lagerung nur, wenn das Esstaurant dem zustimmt und jeweils gegen gesonderte Vergütung; die Auswahl des Lagerorts bestimmt das Esstaurant. Bei Lagerung im Konferenz- oder Ausstellungsraum bemisst sich die Lagergebühr mindestens nach der vereinbarten Raummiete. Sollten Störungen oder Defekte an den vom Esstaurant zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird das Restaurant, soweit möglich, sofort für Abhilfe sorgen. Dem Besteller obliegt der Nachweis, dass ihm durch derartige Störungen oder Defekte ein Schaden entstanden ist. Für etwaige Schäden des Bestellers haftet das Esstaurant nur dann, wenn diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen beruhen.
7. ALLGEMEINES
Alle Änderungen bedürfen der Schriftform. Für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag haften Besteller und Veranstalter gesamtschuldnerisch. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages (einschließlich dieser vorliegenden Geschäftsbedingungen) unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die sie in Kenntnis der Unwirksamkeit der wegfallenden Bestimmungen statt dieser getroffen hätten. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Berlin.